Ändern
sich Ihre Lebensumstände, wie Familienstand oder Wohnungsanschrift etc. so
geben Sie diese wie nachfolgend bekannt:
· Änderungen
des Familienstandes (Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod des
Ehegatten oder Kindes) an das LBV auf dem Dienstweg. (Beglaubigte Urkunden sind
jeweils beizufügen.)
· Jede
Änderung der Anschrift an die Ausbildungsschule und das LBV direkt und der
Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg.
· Änderungen
des Überweisungsweges (z. B. Wechsel des Geldinstitutes) an das LBV direkt.
· Änderung der Telefonrufnummern umgehend an das Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung Aachen.
· Bei
einem Wohnungswechsel ins Ausland (z.B. in die Niederlande) das Zentrum für
schulpraktische Lehrerausbildung Aachen.