Mitteilungspflicht

Ändern sich Ihre Lebensumstände, wie Familienstand oder Wohnungsanschrift etc. so geben Sie diese wie nachfolgend bekannt:

·       Änderungen des Familienstandes (Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod des Ehegatten oder Kindes) an das LBV auf dem Dienstweg. (Beglaubigte Urkunden sind jeweils beizufügen.)

·       Jede Änderung der Anschrift an die  Ausbildungsschule und das LBV direkt und der Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg.

·       Änderungen des Überweisungsweges (z. B. Wechsel des Geldinstitutes) an das LBV direkt.

·       Änderung der Telefonrufnummern umgehend an das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen.

·       Bei einem Wohnungswechsel ins Ausland (z.B. in die Niederlande) das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen.


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