Dienstweg

In allen dienstlichen Angelegenheiten ist der Dienstweg einzuhalten. Alle Eingaben, Meldungen der LAA etc. an u.a. Stellen sind über die Verwaltung des ZfsL einzureichen, die der LiA über die Ausbildungsschule.

·       Ausbildungsbehörde:  Bezirksregierung Köln 

·       Prüfungsbehörde:  Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen 

·       Oberste Dienstbehörde:  Ministerium für Schule und Bildung (MSB) in Düsseldorf. 

·       Vergütung:  Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW


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