Vorbereitungsdienst

Die schulpraktische Lehrerausbildung in NRW erfolgt auf der Grundlage der folgenden Rechtsverordnungen, die vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) erlassen werden:

• für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)

• für die Lehrkräfte in Ausbildung die „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“ (OBAS)

Diese Verordnungen bieten den rechtlichen Rahmen, in dem die Ausbildung für Sie im Seminar und in den Schulen gestaltet wird. Die OVP ist im Hinblick auf die Regelungen zur abschließenden Staatsprüfung auch für die Lehrkräfte in Ausbildung (OBAS) rechtsverbindlich. Wesentliche Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Ausbildungszeiten und dem Umstand, dass die Lehrkräfte in Ausbildung eine vollwertige Unterrichtsverpflichtung haben.


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