Die schulpraktische Lehrerausbildung in NRW erfolgt auf
der Grundlage der folgenden Rechtsverordnungen, die vom Ministerium für Schule
und Bildung (MSB) erlassen werden:
• für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an
Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
• für die Lehrkräfte in Ausbildung die „Ordnung zur
berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
und der Staatsprüfung“ (OBAS)
Diese Verordnungen bieten den rechtlichen Rahmen, in dem
die Ausbildung für Sie im Seminar und in den Schulen gestaltet wird. Die OVP
ist im Hinblick auf die Regelungen zur abschließenden Staatsprüfung auch für
die Lehrkräfte in Ausbildung (OBAS) rechtsverbindlich. Wesentliche Unterschiede
ergeben sich aus den unterschiedlichen Ausbildungszeiten und dem Umstand, dass
die Lehrkräfte in Ausbildung eine vollwertige Unterrichtsverpflichtung haben.