In der gegen Ende des Vorbereitungsdienstes
durchgeführten Staatsprüfung wird festgestellt, „ob in und welchem Maße die
Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes […] erreicht und
Handlungskompetenzen für den Lehrerberuf […] erworben haben.“[1]
Die Staatsprüfung besteht aus zwei Schriftlichen
Arbeiten, zwei unterrichtspraktischen Prüfungen und einem 60-minütigen
Kolloquium. Alle Prüfungsleistungen werden mit einer ganzen Note bewertet.
Auf der Homepage von des Landesamt für
Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA). finden Sie umfangreiche Informationen bzgl.
der Anforderungskriterien der einzelnen Prüfungsbestandteile.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie
zu gegebener Zeit auch von Ihren FL und KSL.