Staatsprüfung

In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des 
Vorbereitungsdienstes gemäß § 1 erreicht und Handlungskompetenzen für den Beruf einer 
Lehrkraft nach Anlage 1 erworben haben. (§30 OVP)

Die Staatsprüfung besteht aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen und einem Kolloquium. (§31 OVP)

Auf der Homepage von des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA).  finden Sie umfangreiche Informationen bzgl. der Anforderungskriterien der einzelnen Prüfungsbestandteile.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit auch von Ihren FL und KSL.



 

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