Sprecherrat

Der Sprecherrat besteht aus Vertretern der Auszubildenden. Er nimmt die Interessen aller Auszubildenden am Seminar wahr und wirkt an Entscheidungen des Seminars und des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit (§ 9 Abs. 1 GO der ZfsL). Der Sprecherrat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Die Kernseminare wählen jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in den Sprecherrat. Bei entsprechender Anzahl der Kernseminare steigt auch die Mitgliederzahl der Ratsmitglieder. Der Sprecherrat ist für die Dauer von 12 Monaten gewählt und beschließt über Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule und über Anträge an andere Konferenzen, wie die Seminarkonferenz und die Konferenz des ZfsL. Der Sprecherrat wählt auch die Vertreterinnen und Vertreter für die anderen Konferenzen.


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