Der Sprecherrat besteht aus Vertretern
der Auszubildenden. Er nimmt die Interessen aller Auszubildenden am Seminar
wahr und wirkt an Entscheidungen des Seminars und des Zentrums für
schulpraktische Lehrerausbildung(ZfsL)mit (§ 9 Abs. 1 GO der ZfsL). Der Sprecherrat besteht aus
mindestens sechs Mitgliedern. Die Kernseminare wählen jeweils eine Vertreterin
/ einen Vertreter in den Sprecherrat. Bei entsprechender Anzahl der
Kernseminare steigt auch die Mitgliederzahl der Ratsmitglieder. Der Sprecherrat
ist für die Dauer von 12 Monaten gewählt und beschließt über Vorschläge zur
Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule und über Anträge an andere
Konferenzen, wie die Seminarkonferenz und die Konferenz des ZfsL.
Der Sprecherrat wählt auch die Vertreterinnen und Vertreter für die anderen
Konferenzen.