Mehrarbeit nach erfolgreich abgelegter Prüfung

Zu den 14 Stunden Ausbildungsunterricht können die Schulen mit Zustimmung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wöchentlich weitere sechs Stunden Mehrarbeit beantragen, die dann zusätzlich vergütet wird. Diese Regelung gilt unabhängig von der Schulform.


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