Der
Erziehungs- und Bildungsauftrag von Schule ist im Schulgesetz des Landes NRW
beschrieben und konkretisiert sich in den Handlungsfeldern des Lehrerberufs.
Diese konkreten Aufgabenstellungen entstehen an den Ausbildungsschulen und dort
vor allem – aber nicht ausschließlich – durch und im Unterricht. Hierbei
orientiert sich Lehren und Lernen an einem umfassenden und ganzheitlichen
Kompetenzbegriff, der Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Motivation,
Haltungen und Bereitschaften umfasst. Die schulpraktische Lehrerausbildung
ermöglicht einen fortschreitenden Kompetenzaufbau in allen
Handlungsfeldern. Diese stehen untereinander in enger wechselseitiger Beziehung
und sind mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung in allen schulischen
Bildungs- und Erziehungsprozessen relevant.