Seit
1999 schreibt § 4 des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW die geschlechtergerechte Sprache für
den öffentlichen Dienst in NRW vor: In der internen wie externen
dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und
Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen
zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und
die männliche Sprachform zu verwenden.