Geschlechtergerechte Sprache

Seit 1999 schreibt § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW die geschlechtergerechte Sprache für den öffentlichen Dienst in NRW vor: In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.

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