Die
vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag des/der
LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a. d. D.) möglich, muss aber hinreichend
begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich.
Als triftige Gründe gelten gemäß § 5 (3) OVP „Familienzusammenführung,
Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten
Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für
den Lehrerberuf außerhalb des Vorbereitungsdienstes“. Vor der Antragstellung
muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert
werden. Die BRK wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und die LAA nach einer
Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen über das Ergebnis unterrichten.
Falls
die BRK die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD
zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie außerdem, dass es
erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren auch beim LAQUILA den
Rücktritt vom Prüfungsverfahren a. d. D. über das ZfsL Aachen (Seminar Berufskolleg)
zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nichtbestehen der Prüfung.