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Entlassung

Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag des/der LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a. d. D.) möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als triftige Gründe gelten gemäß § 5 (3) OVP „Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb des Vorbereitungsdienstes“. Vor der Antragstellung muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BRK wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und die LAA nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen über das Ergebnis unterrichten.

Falls die BRK die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie außerdem, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren auch beim LAQUILA den Rücktritt vom Prüfungsverfahren a. d. D. über das ZfsL Aachen (Seminar Berufskolleg) zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nichtbestehen der Prüfung.

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