In
allen dienstlichen Angelegenheiten ist der Dienstweg einzuhalten. Alle Eingaben,
Meldungen der LAA etc. an u.a. Stellen sind über die Verwaltung des ZfsL einzureichen,
die der LiA über die Ausbildungsschule.
· Ausbildungsbehörde: Bezirksregierung Köln
· Prüfungsbehörde: Landesprüfungsamt für Lehrämter an
Schulen
· Oberste
Dienstbehörde: Ministerium für Schule
und Bildung (MSB) in Düsseldorf.
· Vergütung:
Landesamt
für Besoldung und Versorgung NRW