Dienstunfall

Wird eine Beamtin/ein Beamter im Zusammenhang mit ihren/seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung – Seminar, Wohnung – Ausbildungsschule, Seminar – Ausbildungsschule) verletzt, so kann sie/er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen.

Dienstunfälle (= sowohl in der Schule als auch im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) von Lehramtsanwärterinnen- und Lehramtsanwärter sind in der Verwaltung zu melden. Dort ist ein entsprechendes Formular auszufüllen. Dieses wird auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.


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