Wird
eine Beamtin/ein Beamter im Zusammenhang mit ihren/seinen dienstlichen Tätigkeiten
oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung –
Seminar, Wohnung – Ausbildungsschule, Seminar – Ausbildungsschule) verletzt, so
kann sie/er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen.
Dienstunfälle
(= sowohl in der Schule als auch im Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung) von Lehramtsanwärterinnen- und Lehramtsanwärter sind in der
Verwaltung zu melden. Dort ist ein entsprechendes Formular auszufüllen. Dieses
wird auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.