Gem. § 7 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes
und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des
Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) kann auf Antrag der
Vorbereitungsdienst verkürzt oder verlängert werden. Der Antrag ist in der
Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen einzureichen
und wird nach Zustimmung des Seminarleiters der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vorgelegt. Das Ergebnis wird Ihnen und dem Prüfungsamt mitgeteilt.