Verkürzung des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes

Gem. § 7 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) kann auf Antrag der Vorbereitungsdienst verkürzt oder verlängert werden. Der Antrag ist in der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen einzureichen und wird nach Zustimmung des Seminarleiters der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Das Ergebnis wird Ihnen und dem Prüfungsamt mitgeteilt.


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