Unterrichtsbesuche
stellen ein zentrales Element der Ausbildung dar. Auf der Grundlage von in der
Regel zehn Unterrichtsbesuche (OVP § 11 (3)) d.h. in der Regel fünf pro Fach
wird den LAA/LiA nach jedem Besuch eine an den Ausbildungsstandards orientierte
Beratung angeboten, die jeweils sowohl Informationen über den bisher erreichten
Ausbildungsstand als auch eine gemeinsame Erarbeitung möglicher
Entwicklungsperspektiven enthält (vgl. OVP in der jeweils gültigen Fassung).
An den
Unterrichtsbesuchen für das jeweilige Fach nimmt in der Regel die betreuende
Fachleitung teil. Eine Teilnahme von zusätzlichen an der Ausbildung beteiligten
Personen (Schulleitung, Ausbildungsbeauftragten, Ausbildungslehrkräfte und
Mitlehramtsanwärterinnen und -anwärter) ist dabei grundsätzlich wünschenswert,
um die in der Nachbesprechung erörterten Aspekte möglichst intensiv auch aus
unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und größtmögliche Transparenz zu
erzielen.
Die
Auszubildenden entscheiden selbst, ob sie ihre KSL gemeinsam mit den FL
einladen, oder ob gesonderte Unterrichtsbesuchstermine vereinbart werden.
Um eine
bestmögliche Ausbildung ermöglichen zu können, soll die gesamte Ausbildungszeit
ausgeschöpft werden. Es ist vorgesehen, dass Unterrichtsbesuche über die
gesamte Ausbildungszeit, mindestens jedoch über 15 Monate stattfinden.