Unterrichtsbesuche

Unterrichtsbesuche stellen ein zentrales Element der Ausbildung dar. Auf der Grundlage von in der Regel zehn Unterrichtsbesuche (OVP § 11 (3)) d.h. in der Regel fünf pro Fach wird den LAA/LiA nach jedem Besuch eine an den Ausbildungsstandards orientierte Beratung angeboten, die jeweils sowohl Informationen über den bisher erreichten Ausbildungsstand als auch eine gemeinsame Erarbeitung möglicher Entwicklungsperspektiven enthält (vgl. OVP in der jeweils gültigen Fassung).

An den Unterrichtsbesuchen für das jeweilige Fach nimmt in der Regel die betreuende Fachleitung teil. Eine Teilnahme von zusätzlichen an der Ausbildung beteiligten Personen (Schulleitung, Ausbildungsbeauftragten, Ausbildungslehrkräfte und Mitlehramtsanwärterinnen und -anwärter) ist dabei grundsätzlich wünschenswert, um die in der Nachbesprechung erörterten Aspekte möglichst intensiv auch aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und größtmögliche Transparenz zu erzielen.

Die Auszubildenden entscheiden selbst, ob sie ihre KSL gemeinsam mit den FL einladen, oder ob gesonderte Unterrichtsbesuchstermine vereinbart werden.

Um eine bestmögliche Ausbildung ermöglichen zu können, soll die gesamte Ausbildungszeit ausgeschöpft werden. Es ist vorgesehen, dass Unterrichtsbesuche über die gesamte Ausbildungszeit, mindestens jedoch über 15 Monate stattfinden.


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