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Unterrichtsentwurf

Gemäß § 12 (3) OVP legen die LAA/LiA spätestens ab dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Fachs eine höchstens fünfseitige Planung des Unterrichts vor, wenn der Besuch mindestens drei Werktage zuvor terminiert war.

Diese umfasst eine Analyse der Lernausgangslage, die angestrebten Lernziele und den geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der daraus 
abgeleiteten zentralen lernwirksamen Entscheidungen in Bezug auf Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches. Diese Entscheidungen sind unter Rückgriff auf fachdidaktische, curriculare und lerntheoretische Grundlagen zu begründen. Der Umfang der Planung soll fünf Seiten nicht 
überschreiten und sich an einem vom Prüfungsamt vorgegebenen Format orientieren. (§26 (5) OVP)

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