Die
Bezirksregierung Köln (BRK) hat eine Integrationsvereinbarung zur Integration
schwerbehinderter Menschen im Schulbereich der BRK veröffentlicht (3. überarbeitete
Fassung, 2016). Nach dieser Vereinbarung sind die Seminarleitungen
verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten der
schwerbehinderten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter zu beteiligen. Dies gilt
auch für alle Teile von Leistungsprüfungen. Damit wir dieser Verpflichtung
nachkommen können, bitten wir die betreffenden LAA/LiA, ihrer Sachbearbeiterin
eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. eine Kopie des
Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes vorzulegen. Schwerbehinderte können
auf Antrag Erleichterungen in der Prüfung gewährt werden. Über den Antrag
entscheidet das Prüfungsamt gemäß § 49 (2) OVP. Der Antrag auf
Prüfungserleichterungen ist mit der Meldung zur Prüfung zu stellen. Ohne diesen
Antrag können nachträglich keine Prüfungserleichterungen gewährt werden.
Der
Ansprechpartner für unser Lehramt ist Herr Opara.Sie
erreichen ihn unter seiner E-Mail-Adresse: uli.opara@bezreg-koeln.nrw.de