Schwerbehinderung / Schwerbehindertenvertretung

Die Bezirksregierung Köln (BRK) hat eine Integrationsvereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen im Schulbereich der BRK veröffentlicht (3. überarbeitete Fassung, 2016). Nach dieser Vereinbarung sind die Seminarleitungen verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten der schwerbehinderten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter zu beteiligen. Dies gilt auch für alle Teile von Leistungsprüfungen. Damit wir dieser Verpflichtung nachkommen können, bitten wir die betreffenden LAA/LiA, ihrer Sachbearbeiterin eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. eine Kopie des Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes vorzulegen. Schwerbehinderte können auf Antrag Erleichterungen in der Prüfung gewährt werden. Über den Antrag entscheidet das Prüfungsamt gemäß § 49 (2) OVP. Der Antrag auf Prüfungserleichterungen ist mit der Meldung zur Prüfung zu stellen. Ohne diesen Antrag können nachträglich keine Prüfungserleichterungen gewährt werden.

Der Ansprechpartner für unser Lehramt ist Herr Opara.Sie erreichen ihn unter seiner E-Mail-Adresse: uli.opara@bezreg-koeln.nrw.de


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